Merkblatt zur Gartenauflösung

– Die Absicht den Garten aufzugeben, ist dem Vorstand rechtzeitig bekannt zu geben.
– Jeder Garten ist vor einem Pächterwechsel durch zwei zugelassene Wertermittler zu schätzen.
– Bei jeder Wertermittlung ist ein Vorstandsmitglied zu beteiligen

Nicht bewertet werden:

• Widerrechtliche An- und Nebenbauten, sowie zweiter Baukörper
• Nicht zugelassene Bäume (lt. Gartenordnung)
• Kranke Gehölze mit Abzug
• Abzug bei schlechter Pflege
• Maximal 15% Rasenfläche
• Innenausstattung
• Werkzeuge und Geräte

Welche Kosten hat der Vorpächter?

– Kosten der Wertermittlung,
– Kosten für die Behebung von Mängeln,
– Kosten für Kultivierungsarbeiten,
– Kosten für Abbruch unzulässiger An- und Nebenbauten,
– Kosten für Entfernung unzulässiger Gehölze,
– Entsorgung alter Spritzmittel oder Farben, unbrauchbare Düngemittel,
– Entsorgung von Schrott, Bauschutt, Müll, Holz (unbrauchbare Bretter, Pfähle etc.),
– Entsorgung der Geräte und Innenausstattung der Laube sowie Abfuhr o.g. Dinge.

Die Nachpächter sind nicht verpflichtet Geräte und die Innenausstattung der Laube zu übernehmen, wenn er diese nicht haben möchte (Verhandlungssache).

Um eine spätere Auseinandersetzung zu vermeiden, sind alle offenen finanziellen Forderungen des Vereins, wie

• Mitgliedsbeitrag,
• Umlagen,
• Zählerstand und Zählernummer von Strom und Wasser,
• Strom–  und Wasserabrechnung,
• Abwasserbeseitigung,
• Für das laufende Jahr noch nicht geleisteten Arbeitsstunden,
• Versicherungsprämien,
• Mietentgelte für Geräte oder Vereinsanlagen,
• Kündigungen der Versicherungen, die den Garten betreffen
in einem Zusatz zum Kaufvertrag schriftlich festzuhalten und mit dem Kaufvertrag zu verrechnen.
Bis zum endgültigen Wechsel ist der abgebende Pächter weiterhin voll für die ordnungsgemäße Pflege seines Gartens verantwortlich und kann dazu auch mit allen Konsequenzen verpflichtet werden.
Die Schätzungsurkunde und der Kaufvertrag sind dem Vorstand vorzulegen.
Ein Pächterwechsel ist erst rechtskräftig, wenn der neue Pächter per Beschluss als Vereinsmitglied aufgenommen wurde und der Pachtvertrag ausgefertigt ist.

Bei Pächterwechsel ist nach folgender Reihenfolge zu verfahren:

– Information des Vorstandes über Absicht der Beendigung des Pachtverhältnisses,
– Beseitigung von Mängeln/Abweichungen gem. Gartenordnung auf der Parzelle
– Antragstellung auf Schätzung des Gartens,
– Absprache über Nachfolger mit Vorstand führen,
– Antrag auf Mitgliedschaft durch den neuen Pächter stellen,
– Zahlung Aufnahmegebühr, Kaution und Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr durch neuen Pächter,
– Bestätigung des neuen Pächters als Vereinsmitglied durch den Vorstand,
– Abschluss des Kaufvertrages zwischen altem und neuem Pächter,
– Kündigung der Mitgliedschaft  und des Pachtvertrages durch den alten Pächter,
– Übergabe Kaufvertrag an den Vorstand (kann-Bestimmung),
– Abschluss Pachtvertrag mit neuem Pächter und Übergabe Vereins-Dokumente an den neuen Pächter durch den Vorstand.

Bei jeder Wertermittlung ist ein Vorstandsmitglied zu beteiligen.