Verbotene Pflanzen im Kleingarten

Nach dem Bundeskleingartengesetz (BKleinG) sind nachfolgende Bäume, Sträucher und Koniferen in einem Kleingarten nicht erlaubt.

Es sind die häufigsten Pflanzen aufgeführt, die entweder aufgrund der zu erwartenden Wuchshöhe und Wuchsbreite oder ihrer Eigenschaft als Wirtspflanzen für Schaderreger für unsere Kulturpflanzen einer kleingärtnerischen Nutzung, wie im Bundeskleingartengesetz gefordert, nicht entsprechen.

Nadelbäume

– Tannen
– Zeder
– Lärchen
– Eiben
– Fichten
– Erle
– Kiefern
– Wacholder
– Scheinzypressen
– Mammutbäume
– Affenschwanzbäume

– Lebensbäume oder Thujen (Nadelbäume!)

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m.

Durch Verrottung der fallenden Nadeln zwangsläufige Versauerung der Böden. Wirtspflanzen für Schaderreger. Flachwurzler können Gebäude und Wege durch starken Wurzelwuchs beschädigen.

Laubbäume

– Eiche
– Birke
– Ahorn
– Esche
– Erle
– Buche
– Weide
– Kastanie
– Walnuss
– Pappel
– Ginkgo
– Eberesche

Ungeeignete Baumform, da höher als 20m und bereits im kleinen Stadium große Breite.

Deck- und Blütensträucher

– Goldregen, Wuchshöhe bis 7m
– Hasel
– Zierapfel
– Hartriegel
– Zierkirsche/-apfel auch als Säule, Wurzelausläufer sind nicht beherrschbar
– Erbsenstrauch, Wuchshöhe bis 6m
– Essigbaum, Wuchshöhe bis 8m

Wirtspflanzen mit Schaderreger

– Felsenbirne
– Scheinquitte  für Feuerbrand – meldepflichtig
– Haferschlehe
– Bocksdorn  für Scharka – Krankheit
– Feuerdorn
– Rot- und Weißdorn
– Zwergmispel (Cotoneaster)
– Wacholder  aller Art für Birnengitterrost
– Korkenzieherweide für Weidenbohrer
– Mandelbäumchen  für Spitzendürre (Monilla)
– Weymouths-Kiefer  für Johannisbeeren- Säulen- und Blasenrost

Es besteht keine Garantie zur Vollständigkeit der Liste, da sie auf der Grundlage neuester Erkenntnisse ständig überarbeitet wird!

Die in der Aufstellung genannten Gewächse sind fortlaufend unter Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu entfernen, jedoch spätestens bei Pächterwechsel zu roden und zu entsorgen! Bei Neupflanzungen von Hecken hat Laubholz Vorrang. Hecken aus Koniferen/Zypressen sind nicht gestattet.